Heute ist die Verbindungsdatenspeicherung zwei mal Thema bei heise.de. Im ersten Beitrag geht es drum wie vereinbar die VDS zum Grundgesetz ist, im zweiten geht es konkreter darum ob Verbindungsdaten vom Fernmeldegesetz geschützt werden und bis wo hin:
Gutachter verweisen darauf, dass die Richtlinie Einschränkungen der Datenspeicherung für bestimmte Personen- oder Berufsgruppen nicht vorsieht. Erfasst würden so auch die Daten von Personen, deren Kommunikation mit Dritten durch eine besondere Vertraulichkeit gekennzeichnet ist und daher durch das deutsche Recht in spezifischer Weise geschützt wird.
komplett bei
heise.de
Ermittler dürfen künftig schon bei Verdacht auf leichtere Straftaten Verbindungsdaten von Handygesprächen und E-Mails abfragen sowie auch die Inhalte der Kommunikation beschlagnahmen.
komplett bei
heise.de oder
golem.de
Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein weiteres Urteil gefällt, das den Zugriff von Polizei und Staatsanwaltschaft auf Emails und Telefondaten regelt. Das Urteil wird auch Auswirkungen auf die Debatte zur Verfassungsmäßigkeit der geplanten Vorratsdatenspeicherung (VDS) haben.
Einerseits ist das Urteil enttäuschend, weil laut BVerfG nun klargestellt ist, dass bereits übermittelte Emails nicht mehr unter den Schutz des Fernmeldegeheimnisses fallen und damit auch bei leichten Straftaten beschlagnahmt werden können. Das hilft u.a. der Musikindustrie, die ja nicht nur bei Terroristen und anderen Bösewichtern, sondern auch beim Tausch von MP3s die weitgehendsten Mittel fordert.
Ralf Bendrath bei
netzpolitik .org
Eingetragen unter: Netzpolitik
kommentieren March 2nd, 2006
Twister (
stop1984.com) im Gespräch mit Dr. Thilo Weichert , dem obersten Datenschützer Schleswig-Holsteins über die Gefahren und die eigentliche Intention hinter der Vorratsdatenspeicherung:
Terrorgefahr ist als Argument für die geplante Vorratsdatenspeicherung (VDS) offensichtlich nicht mehr ausreichend. Doch mögliche Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsen sind offensichtlich ein noch weit schlagkräftiger Grund und sollen die ungeliebte Richtlinie nun legalisieren.
weiterlesen bei
telepolis
Eingetragen unter: Netzpolitik, P2P
1 Kommentar March 2nd, 2006
Der Kampf geht weiter, aber in neue Richtungen. Nachdem Anzeigen gegen
Einzelpersonen kaum Medienecho erfahren haben, geht es jetzt auf grössere Ziele: Indexseiten. Die MPAA hat letzte Woche einige Esel-, Newsgroup- und Bittorrentseiten(betreiber)
angeklagt. Einige haben reagiert. ED2K-It.com ist vom Netz gegangen, nur die Verantwortlichen lassen sich zur Zeit nicht ermitteln. ISOHunt und TorrentSpy wollen den Kampf mit der MPAA aufnehmen.
Die Seitenbetreiber werden angeklagt, Zugang zu Copyrightgeschützem Material anzubieten und darüber auch Geld zu verdienen, durch Banner und Spenden. Neu an dieser Strategie ist, dass die Argumente, die gegen zentralisierte Tauschbörsen erfolgreich waren, nun gegen Link- und Indexseiten eingesetzt werden. Da beim Edonkeynetzwerk keine zentrale, anklagbare Instanz existiert projeziert man das nun auf die Linkseiten und Eselserver wie
Razorback.
Also nicht derjenige der die Files online stellt, soll verantwortlich sein, sondern die Stellen, die die Links zentral sammeln und anbieten.
ausführlicher bei
slyck.com (en) oder
gulli.com (de)
Eingetragen unter: Netzpolitik, P2P
1 Kommentar March 2nd, 2006