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Französisches Kultusministerium will DVD-Kopien verbieten

Die Urheberrechtsdiskussion in Frankreich geht weiter. Diesmal sind die Pläne aus dem Kultusministerium schon dem ähnlicher, was uns im restlichen Europa erwarten wird. Die noch vor Wochen liberalen Ansichten sind auch dort den Vorstellungen der Industrie angepasst worden. So soll es einen Bussgeldkatalog geben und das Umgehen von einem Kopierschutz soll hart geahndet werden.
Mit 38 Euro Strafe davonkommen könnten Nutzer, die einmalig "ein oder mehrere" Werke illegal in P2P-Netzwerken kopiert haben. Wer im Rahmen eines "täglichen Limits" bleibt, das mit dem Tausch von 200 rechtlich geschützten Titeln beziehungsweise drei Gigabyte an Daten festgesetzt ist, soll 750 Euro zahlen. Darüber hinaus drohen 3750 Euro Strafe. Wer andere Nutzer im großen Stil zum illegalen Treiben in Tauschbörsen anleitet oder Raubkopien gewerblich unters Volk bringt, muss mit Gefängnis zwischen sechs Monaten und drei Jahren sowie bis zu 300.000 Euro Geldstrafe rechnen.
 Besonders die DVD mit ihrem unwirksamen Schutz scheint vom Gesetzgeber besonders schützenswert.
Zudem schweigt sich das Kultusministerium darüber aus, ob Nutzer fürs Erstellen digitaler Privatkopien auch technische Kopierschutzmaßnahmen umgehen dürften. Indirekt deutet allerdings eine weitere Klausel auf ein angestrebtes Verbot des Kopierschutzknackens im privaten Bereich hin: Ihr zufolge sollen DVDs von der Privatkopieregelung ausgenommen werden.
Interessant auch die Aussage vom rechtspolitischen Sprecher der Grünen, Jerzy Montag:
Laut dem Bundestagsabgeordneten ist "nicht strafbar", den Kopierschutz einer Musik-CD für den privaten Gebrauch zu knacken. Im Gesetzestext wird eine Vervielfältigung untersagt, wenn eine CD mit einer "wirksamen" Kopiersperre versehen ist. Die rechtlichen Grauzonen sind aber groß: In der Begründung des Gesetzes ist nachzulesen, dass "ein Selbsthilferecht zur Umgehung der technischen Maßnahmen aus Gründen der Sicherung der Schutzsysteme nicht gewährt werden kann".
Das mag strafrechtlich, aber nicht zivilrechtlich so stimmen.

komplett lesen hei heise.de

25. February 2006 um 15:43 Uhr von tunix

Eingetragen unter: Netzpolitik, P2P

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