Wie kam der Begriff “Geistiges Eigentum” in die deutsche Politik?
Die Neue Musikzeitung hat ein Interview mit dem ehemaligen GEMA-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Reinhold Kreile, was ein paar interessante Punkte aufweist, wie beispielsweise:Geißler: Als Sie noch kräftig in die Tasten des politischen Klavieres griffen, gelang es Ihnen, den Begriff „Geistiges Eigentum“ in einen Gesetzestext, sogar an prominenter Stelle, einzubringen.via netzpolitik.org
Kreile: Ja, dies ist mir gelungen. Allerdings, wie es immer in der Politik ist, gelingt einem so etwas nicht allein. Hier braucht man Mitstreiter, und der damalige Mitstreiter Ludwig Stiegler auf Seiten der SPD – ich war ja auf der Seite der CSU – begriff, dass das Wort „Urheberrecht“ allein noch nicht jenen Impuls bringt, der die Menschen aufmerken lässt. Kann man es aber mit dem schönen Begriff des Eigentums und zwar mit dem des geistigen Eigentums verbinden und wird dieser dann als Rechtsbegriff in einem Gesetz lebendig, dann ändert sich die Wahrnehmung. So trägt die Urheberrechtsnovelle von 1985 jenen wunderbaren Untertitel, dass dies ein Gesetz zur Förderung des geistigen Eigentums ist. Dies ist ein Begriff, der Bewusstsein schafft.
30. January 2006 um 17:06 Uhr von tunix
Eingetragen unter: Netzpolitik, P2P
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