Frankreich: Verbot von P2P-Software?

Die größten Auswirkungen dürfte ein beschlossener und nicht mehr für eine erneute Debatte geöffneter Änderungsantrag entfalten, der aufgrund seiner Herkunft und Lobby-Unterstützung allgemein nur noch als Vivendi-Universal-Paragraph bezeichnet wird. Ihm zufolge soll mit bis zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro belegt werden, wer "wissentlich" und öffentlich Software verbreitet, die "offensichtlich darauf ausgerichtet ist", den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten. Selbst die Verbreitung von Hinweisen zu solchen Programme kann demnach genauso streng geahndet werden.weiterlesen bei heise.de
Kritiker sind dennoch der Auffassung, dass der Paragraph Kollateralschäden verursachen dürfte. Das Infozentrum EUCD.info (European Copyright Directive) geht davon aus, dass mit der "surrealistischen" Klausel neben Chat-Programmen letztlich sämtliche Server-Software und -Protokolle wie P2P, HTTP, FTP oder SSH ins juristische Zwielicht abgleiten. Da alle Applikationen angesprochen würden, welche für das Verfügbarmachen geschützter Dateien in Frage kommen, könnte dies auch gängigen Praktiken zur Veröffentlichung freier Software einen Todesstoß versetzen.
Betroffen sein könnten den Gegnern der Klausel zufolge auch Open-Source-Applikationen zum Abspielen von Multimedia-Dateien wie VLC vom VideoLAN-Projekt, da diese den Zugriff auf DVDs mit DeCSS-Verschlüsselung erlauben.
17. March 2006 um 19:16 Uhr von tunix
Eingetragen unter: Netzpolitik, P2P, Technik
1 Kommentar kommentieren
1. tractatus | 30. March 2006 um 1:45
ich glaube nicht, dass das gesetz befürchtete auswirkungen haben wird. auch die franzosen haben eine verfassung (man sagt, die sollen sowas sogar erfunden haben). das wäre, als verböte man bolzenschneider, nur weil es theoretisch möglich ist, damit schlösser zu knacken. ganz zu schweigen von küchenmessern ….wie willst du p2p-programme verbieten? server oder seiten, die wissentlich user verbinden, die urheberrechtlich geschütztes material tauschen, ganz klar: ja (dazu gehört im übrigen auch eselkult).aber gegen das protokoll (ed2k, bittorrent …) wirst du keine handhabe finden können. es wird ohnehin oben auch schon geschrieben, dass http und ftp ebenfalls austausch von illegalen daten bewirken können. aber verbiete mal http.also was soll der wirbel?um sich das prädikat "illegal" zu erwerben, muss ein programm schon gezielt dauf ausgelegt sein, den kopierschutz zu umgehen (wie dvdshrink, dvddecrypter, mactheripper oder smartripper) oder ein protokoll wäre NUR dafür programmiert worden, urheberrechtlich geschütztes material zu tauschen (was irgendwie eine schöne vorstellung ist: eine fehlermeldung beim tauschen von nicht urheberrechtlich geschützten inhalten).
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