Raubkopierer zu Fröschen
sollte auch hier nicht fehlen:
Gesellschaft Für Unsinnige Copyright-Klagen (kein e.V.)
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kommentieren March 14th, 2006
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kommentieren March 14th, 2006
Am 27.02.06 erhielt Martin Geuß als Betreiber des Internet-Forums unter www.supernature-forum.de eine Abmahnung wegen angeblich rechtsverletzender Äußerungen in Forenbeiträgen. Die betroffene Firma sah sich darin zu Unrecht diffamiert und verleumdet. Kernpunkt der Abmahnung sind aber nicht die Beiträge selbst: Der abmahnende Anwalt beruft sich auf ein Urteil vom Dezember 2005, in dem der Heise-Verlag verurteilt wurde, auch ohne Kenntnis für Beiträge in seinem Forum zu haften.Hier das Anschreiben von Martin (Supernature):
Ich will mal versuchen, alle wichtigen Infos zusammenzufassen.aktueller Spendenstand: 8.081,48 €
Wieviel Geld wird benötigt? Für eine Klage in der ersten Instanz fallen Kosten von knapp 8.000 € an - bei einer Berufung in zweiter Instanz dann ca. 10.000 €. Wir reden also im schlimmsten Fall über einen Finanzbedarf von etwa 18.000 €. Diese Kosten könnten selbst bei einer erfolgreichen Klage anfallen, denn die Kosten gehen nicht automatisch zu Lasten des Beklagten, das entscheidet der Richter.
Was ist, wenn die Gelder nicht benötigt werden/übrig bleiben? Sollten Spendengelder übrig bleiben, so werden diese zweckgebunden für ähnliche Fälle eingesetzt, um anderen Betroffenen, die ungerechtfertigt abgemahnt wurden, rechtlichen Beistand zu ermöglichen. Eine Rückzahlung wäre organisatorisch gar nicht machbar. Wir verbürgen uns aber dafür, dass nicht ein einziger Cent "versackt" - auf das Spendenkonto haben wir ohnehin keinen direkten Zugriff, dieses verwaltet der Treuhänder.
Wer ist dieser Treuhänder? Dies wird Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr aus Hamburg sein, der uns in diesem Fall auch vor Gericht vertritt.
Alle Infos, die Bankverbindung und eine Textvorlage, die Du zur Bekanntmachung in Deinem Forum verwenden kannst, findest Du dann unter einem dieser Links: http://www.supernature-forum.de/vbb/showthread.php?t=55167 http://www.supernature-forum.de/abmahnung.html http://www.supernature-forum.de/spendenaktion/index.php <- Kontodaten nun online!
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10 Kommentare March 12th, 2006
Mathias Mehldau, wurde als Vertreter des Chaos Computer Club vom Radio Dreyecksland in Freiburg zur Vorratsdatenspeicherung befragt. Das Interview ist 6,25 Minuten lang und ist als MP3-Datei verfügbar.
via netzpolitik.org
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kommentieren March 10th, 2006
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kommentieren March 9th, 2006
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1 Kommentar March 8th, 2006
Eine Diskussion des Angebots wurde damit weitgehend unmöglich gemacht: zusätzlich zu den bisherigen Löschungen mußten insgesamt neun weitere Äußerungen aus dem Thread entfernt werden. Bei Zuwiderhandlung wird Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, und Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht. Für die - nun unmögliche - unzensierte Diskussion über Euroweb wurden für die Boardbetreiber die bislang entstandenen Verfahrenskosten fällig: 2.800 Euro.Ist das das Ende der Diskussionskultur im Internet?
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6 Kommentare March 6th, 2006
War mir beim schnellen Hören irgendwie entgangen: In dem Deutschlandradio Kultur - Interview mit Hartmut Spiesecke vom deutschen Phonoverband (IFPI) zur Bagatellklausel, welches ich am Freitag verlinkte, erklärte dieser:weiterlesen
(2:33) Ich habe persönlich gesagt, jeder der nen CDspieler hat bei dem ne Kopiergeschützte CD nicht läuft, der soll mir ne ‘mail schicken.
Aber das Tapetennagel-Blog hat genauer hingehört und diese Passage herausgefischt. Dann wollen wir den Herren doch mal beim Wort nehmen und auf das Angebot eingehen. Falls Ihr schonmal Probleme hattet, auf nem CD-Spieler (Dazu gehören auch CD-ROM-Laufwerke) eine kopiergeschützte CD abzuspielen, schreibt Herrn Spiesecke doch einfach eine Mail: spiesecke@phono.de.
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kommentieren March 6th, 2006
Rock- und PopmusikerverbandDeutschlandradio zum Urheberrecht Teil 2 (hier Teil 1)
arctic monkeys und das downloaden
CDU-Politiker Günter Krings zur Reform des Urheberrechts
Wie viel privates Kopieren will die Plattenindustrie erlauben?
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kommentieren March 2nd, 2006
Gutachter verweisen darauf, dass die Richtlinie Einschränkungen der Datenspeicherung für bestimmte Personen- oder Berufsgruppen nicht vorsieht. Erfasst würden so auch die Daten von Personen, deren Kommunikation mit Dritten durch eine besondere Vertraulichkeit gekennzeichnet ist und daher durch das deutsche Recht in spezifischer Weise geschützt wird.komplett bei heise.de
Ermittler dürfen künftig schon bei Verdacht auf leichtere Straftaten Verbindungsdaten von Handygesprächen und E-Mails abfragen sowie auch die Inhalte der Kommunikation beschlagnahmen.komplett bei heise.de oder golem.de
Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein weiteres Urteil gefällt, das den Zugriff von Polizei und Staatsanwaltschaft auf Emails und Telefondaten regelt. Das Urteil wird auch Auswirkungen auf die Debatte zur Verfassungsmäßigkeit der geplanten Vorratsdatenspeicherung (VDS) haben.Ralf Bendrath bei netzpolitik .org
Einerseits ist das Urteil enttäuschend, weil laut BVerfG nun klargestellt ist, dass bereits übermittelte Emails nicht mehr unter den Schutz des Fernmeldegeheimnisses fallen und damit auch bei leichten Straftaten beschlagnahmt werden können. Das hilft u.a. der Musikindustrie, die ja nicht nur bei Terroristen und anderen Bösewichtern, sondern auch beim Tausch von MP3s die weitgehendsten Mittel fordert.
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kommentieren March 2nd, 2006
Terrorgefahr ist als Argument für die geplante Vorratsdatenspeicherung (VDS) offensichtlich nicht mehr ausreichend. Doch mögliche Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsen sind offensichtlich ein noch weit schlagkräftiger Grund und sollen die ungeliebte Richtlinie nun legalisieren.weiterlesen bei telepolis
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1 Kommentar March 2nd, 2006
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1 Kommentar March 2nd, 2006
»Epic 2015« ist weder ein Epos noch eine Utopie, Epic ist ein Weiterdenken, ein Zusammenzählen, ein vorauseilendes Resümée sozusagen. Niemand wird anzweifeln, dass das, was wir da sehen, nicht einfach nahe liegt.weiterlesen
Doch im Gegensatz zu Zukunftsvisionen à la »1984« (George Orwell) oder »Wargames«, »iRobot« oder »Matrix« fehlt die innere Ablehnung, es fehlt das Widerstreben, dass es so nie kommen darf. In seiner nüchternen Dokumentation zeigt Epic kein Schreckensszenario, so dass auch kein Erwachen ausgelöst wird - und werden soll. Es ist ganz einfach: so wird die Zukunft aussehen, eher noch ein bisschen extremer. Und niemand wird es aufhalten, niemand will es aufhalten - im Gegenteil: Die Dynamik wird zunehmen, und die Energie, die freigesetzt wird, wird alle Zweifel hinwegwischen.
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2 Kommentare March 1st, 2006
Ich sehe die große Gefahr, dass wir auf eine Gesellschaft zusteuern, die das Recht, einen Computer zu besitzen, nicht mehr akzeptiert, sondern uns nur noch das Recht zubilligt, bestimmte Rechnerleistungen zu nutzen, über die jemand anders entscheidet.Whitfield Diffie in Technology Review 04/2005
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kommentieren March 1st, 2006
Der rechtspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Jerzy Montag, hat die umstrittene Bagatellklausel im Gesetzentwurf zur Reform des Urheberrechts verteidigt. Das Kopieren von CDs durch junge Leute dürfe nicht unter Strafe stehen, sagte Montag. Mit der Klausel wolle man sicherstellen, dass "Staatsanwälte und Polizisten nicht in Jugendstuben und auf Schulhöfen Razzien machen müssen".weiterlesen
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2 Kommentare February 27th, 2006
100 Tage Kulturstaatsminister Bernd Neumann, der sich bisher weniger auf die Kultur als auf eine Verschärfung des Urheberrechts konzentrierteweiterlesen bei telepolis
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kommentieren February 27th, 2006
Sollten Informationen frei sein? Besonders für Menschen die sich sonst keinen Zugang leisten könnten?
Dient ein stärkerer Schutz des geistigen Eigentums der wirtschaftlichen Entwicklung auch in den Ländern des Südens oder richtet er dort mehr Schaden durch die zunehmende Privatisierung von Wissen an?
weiterlesen bei heise.de
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kommentieren February 26th, 2006
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kommentieren February 26th, 2006
Mit 38 Euro Strafe davonkommen könnten Nutzer, die einmalig "ein oder mehrere" Werke illegal in P2P-Netzwerken kopiert haben. Wer im Rahmen eines "täglichen Limits" bleibt, das mit dem Tausch von 200 rechtlich geschützten Titeln beziehungsweise drei Gigabyte an Daten festgesetzt ist, soll 750 Euro zahlen. Darüber hinaus drohen 3750 Euro Strafe. Wer andere Nutzer im großen Stil zum illegalen Treiben in Tauschbörsen anleitet oder Raubkopien gewerblich unters Volk bringt, muss mit Gefängnis zwischen sechs Monaten und drei Jahren sowie bis zu 300.000 Euro Geldstrafe rechnen.Besonders die DVD mit ihrem unwirksamen Schutz scheint vom Gesetzgeber besonders schützenswert.
Zudem schweigt sich das Kultusministerium darüber aus, ob Nutzer fürs Erstellen digitaler Privatkopien auch technische Kopierschutzmaßnahmen umgehen dürften. Indirekt deutet allerdings eine weitere Klausel auf ein angestrebtes Verbot des Kopierschutzknackens im privaten Bereich hin: Ihr zufolge sollen DVDs von der Privatkopieregelung ausgenommen werden.Interessant auch die Aussage vom rechtspolitischen Sprecher der Grünen, Jerzy Montag:
Laut dem Bundestagsabgeordneten ist "nicht strafbar", den Kopierschutz einer Musik-CD für den privaten Gebrauch zu knacken. Im Gesetzestext wird eine Vervielfältigung untersagt, wenn eine CD mit einer "wirksamen" Kopiersperre versehen ist. Die rechtlichen Grauzonen sind aber groß: In der Begründung des Gesetzes ist nachzulesen, dass "ein Selbsthilferecht zur Umgehung der technischen Maßnahmen aus Gründen der Sicherung der Schutzsysteme nicht gewährt werden kann".Das mag strafrechtlich, aber nicht zivilrechtlich so stimmen.
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1 Kommentar February 25th, 2006
Der Verlust an Freiheit und Privatsphäre durch die Terrorgesetzgebung und Überwachungswahnsinn in den letzten Jahren wird zunehmend spürbar. Die Politik dreht frei und setzt zunehmend auf Verbote, Repression, Einschränkung von Meinungs- und Bewegungsfreiheit. Und dies weltweit.
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kommentieren February 25th, 2006
Die IFPI hat Stellungnahmen zum zweiten Korb der „Urheberreform“ und zur Umsetzung der EU-Copyright-Enforcement-Richtlinie abgegeben. Wie unschwer zu vermuten, fordert sie darin eine weitere Verschärfung dieser Maßnahmen. Es ist zu Erwarten, dass der Gesetzgeber diesen Forderungen vermutlich entsprechen wird. Diese Vorschläge lassen den Schluss zu, dass die IFPI beabsichtigt, durch einen automatisierten Prozess die P2P-Netzwerke weitgehend zu zerstören. Insbesondere beabsichtigt sie offenbar, alle P2P-User zu verklagen, die Inhalte ihrer Mitgliedsfirmen tauschen. Es sind also nach Verabschiedung der entsprechenden Gesetze Aktionen gegen Hundertausende wenn nicht gar Millionen P2P-User allein in der Bundesrepublik zu erwarten.Die Punkte im einzelnen:
Da dieses Instrument der deutschen Rechtsordnung eher fremd ist, soll der gleiche Zweck dadurch erreicht werden, dass diese User der Unterhaltungsindustrie pauschal die Piraterieverfolgungskosten ersetzen müssen.wer das alles genauer nachlesen möchte sollte mal bei Tian reinschauen
Eingetragen unter: Netzpolitik, P2P
2 Kommentare February 24th, 2006
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